Ich unterstütze mit fachlich fundierten Gutachten – privat oder gerichtlich – rund um das Tischlerhandwerk.

Gerichtsgutachten
Ich werde von Gerichten beauftragt, um fachliche Fragen zu klären – z. B. bei Streitigkeiten über Mängel, Ausführungsqualität oder Schadensursachen. Meine Gutachten entsprechen den Anforderungen der Zivilprozessordnung und sind auf eine klare, objektive Darstellung ausgelegt.

Für Bauherren, Handwerksbetriebe & Eigentümer

Sie vermuten einen Mangel, wollen eine fachliche Einschätzung oder sich auf ein Verfahren vorbereiten? Ich erstelle verständliche, objektive Gutachten zur Klärung Ihrer Fragen – auch zur Unterstützung bei Verhandlungen mit Auftragnehmern oder Versicherungen. Ideal auch bei laufenden Verfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Dokumentation vor, während oder nach einer Baumaßnahme

Ob zur Vorsorge oder bei laufenden Arbeiten: Ich dokumentiere den Zustand von Tischlerleistungen objektiv, nachvollziehbar und rechtssicher – z. B. bevor Folgegewerke starten.

Für Versicherungen und Geschädigte – präzise Schadenbewertung

Ich ermittle die Schadensursache, bewerte den Umfang und erstelle Gutachten zur Unterstützung bei der Schadenregulierung.

Bei Meinungsverschiedenheiten rund um Tischlerleistungen biete ich als neutraler Sachverständiger eine objektive Bewertung zur außergerichtlichen Einigung – verbindlich oder unverbindlich, je nach Vereinbarung.
Ich ermittle den Zeitwert oder Neuwert individueller Tischlerarbeiten – ob für Versicherung, Bewertung von Einbauten oder zur Vorbereitung auf einen Verkauf.